Herzlich
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Häufig gestellte Fragen

 

  • Die Qual der Wahl !

Unser Team verfügt über 8 Physiotherapeuten/in. Prinzipiell vergeben wir die Termine bei einem Therapeuten. Je nach vorhandener Flexibilität läßt sich ein Therapeutenwechsel nicht immer ausschließen. In diesem Fall sind wir sehr bemüht, Ihnen einen nahtlosen Therapieübergang zu ermöglichen, um für Sie den bestmöglichen Therapieerfolg zu gewährleisten. Sollten Sie dies prinzipiell nicht wünschen, so lassen Sie uns dies frühzeitig wissen.

     

  • Wie alt darf ein Rezept höchstens sein?

Ein Rezept darf höchstens 28 Tage alt sein, d.h. die erste Behandlung muss spätestens am vierzehnten Tag nach der Ausstellung des Rezeptes stattfinden.

 

  • Warum muss ich als gesetzlich Versicherter Rezeptgebühren bezahlen?

Die Rezeptgebühren fallen bei gesetzlich Versicherten aufgrund von Regeln Ihrer Krankenkassen an. Der Betrag ist dabei immer 10 Euro + 10% des jeweiligen Rezeptwertes pro Rezept . Sie müssen von uns zum ersten Behandlungstermin eingezogen werden und werden dann komplett an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

 

  • Was soll ich zur Behandlung mitbringen?

Ein großes Handtuch und leichte, bequeme Kleidung, der Sie sich gut entledigen können. Wertsachen nehmen Sie bitte mit in den Behandlungsraum. Während der Behandlungen bitten wir Sie, die Schuhe zum Schutz der Behandlungsbänke und des jeweiligen Materialien auszuziehen.

 

  • Warum muss ein Termin schon spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden?

Nur wenn wir rechtzeitig wissen, dass Sie nicht zu ihrem vorher verbindlich bestätigtem Termin kommen können, haben wir noch eine Möglichkeit, unsere Mitarbeiterinnen andersweitig auszulasten. Ansonsten haben wir eine Auslastungslücke, welche mit Kosten auf unserer Seite verbunden wäre. Daher müssen wir uns vorbehalten, Ihnen bei kurzfristigen Absagen aus nicht von uns verursachten Gründen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen.

 

  • Können mich Personen begleiten?

Es gibt die Möglichkeit bei Bedarf den Patienten zu begleiten. Sie können bei uns im Wartezimmer gerne warten (Zeitschriften sind vorhanden), bis die Behandlung vorbei ist. Falls es der Behandlung dient, kann eine Begleitperson auch bei der Behandlung im Behandlungsraum anwesend sein, falls es räumlich möglich ist.


Hinweis für Privatversicherte

Patienten mit Anspruch auf Beihilfe oder Kostenersatz weisen

wir darauf hin, dass in Einzelfällen nicht alle aufgeführten Leistungen voll ersetzt werden.